Allgemeine Geschäftsbedingungen "Pension am Schloss"
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden
erbrachten weiteren Leistungen der Pension.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension, wobei
§540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung, Verjährung
2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anfrage des Kunden durch die
Pension zustande.
2.2. Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden
bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Pensionsaufnahmevertrag, sofern der Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3. Die Pension haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht
leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der
Pension beschränkt.
2.4. Die Verjährung beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung, Haftung
3.1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Appartements
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Appartements und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preisen der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Diese beträgt zurzeit 19%. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen zu Gunsten oder
Lasten des Kunden.
3.4. Die Preise können von der Pension ferner geändert werden, wenn der Kunde
nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der
Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem
zustimmt.
3.5. Rechnungen der Pension ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Pension ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtig, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Hohe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Pension bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6. Die Pension ist berechtigt, bei Buchung eines der Appartements eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 20% zu verlangen.
3.7. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung der Einrichtung und stellt die
Pension am Schloss von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
3.8. Die Pension behält sich vor, eine Lüftungsgebühr inkl. MwSt. in Höhe von 50,00 € zu erheben, sollte das Rauchverbot in den ausgewiesenen Nichtraucherzimmern missachtet werden.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.1. Ein Rücktritt des Kunden des mit der Pension geschlossenen Vertrages bedarf
der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte
Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche
Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Pension zur Rücksichtsnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
4.2. Sofern zwischen Pension und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom
Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag
zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension
auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum
vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension
ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihr zu
vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
4.3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommener Zimmerüberlassung hat die
Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die
eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4.4. Der Pension steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet:
50% des Appartementpreises ab 28 Kalendertage vor dem Anreisedatum,
60% des Appartementpreises ab 21 Kalendertage vor dem Anreisedatum,
75% des Appartementpreises ab 14 Kalendertage vor dem Anreisedatum,
80% des Appartementpreises ab 7 Kalendertage vor dem Anreisedatum, des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht es frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Der Vermieter empfiehlt dem Mieter, eine Reisekostenrücktrittsversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft abzuschließen.
4.5. Bei Frühabreise, die der Pension erst während des Aufenthaltes des Gastes
mitgeteilt werden, behält sich die Pension vor, 20% der Logiskosten pro Nacht zu
berechnen, bis zu dem ursprünglich reservierten Abreisedatum. Gezahlte
Vorauszahlungen werden nicht erstattet.
5. Rücktritt der Pension
5.1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Pension in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Appartements vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der
Pension gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht
geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt
5.3. Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z.B. falls
- höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in
der Person des Kunden oder des Zweckes, gebucht werden;
- die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen
der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist;
Ein Verstoß gegen oben Klausel 1 Nr. 2 vorliegt.
5.5. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
6. Appartementbereitstellung, und -rückgabe
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Appartements.
6.2. Gebuchte Appartements stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung.
6.3. Am vereinbarten Abreisetermin sind die Appartements der Pension spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Danach kann die Pension auf Grund der verspäteten Räumung des Appartements für dessen Vertragsüberschreitenden Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der Pension kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
entweder
7.1. Die Pension haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Pension die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Pension beruhen. Einer Pflichtverletzung der Pension steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2.Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Pensionsparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Pensionsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftete die Pension nicht.
Keine Haftung für eingebrachte Sachen.
7.3. Weckaufträge werden von der Pension mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind
ausgeschlossen.
7.4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt
behandelt. Die Pension übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch -
gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Vorstehende Nummer 1 Sätze 1 bis 4 gelten entsprechend.
7.5. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt die Pension alle
weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen. Die Pension
„Am Schloss entscheidet darüber ohne Ankündigung.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftbedingungen für die Pensionsaufnahme sollten schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension.
8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist
im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Pension. Sofern ein Vertragspartner die
Vorraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Pension.
8.4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
8.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
die Pensionsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.
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Pension Am Schloss G*** • Elena Kirilenko • Schlossgasse 13 • 99423 Weimar